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Praxis

Kirche sein mit aktiver Beteiligung

Praxis

Kirche sein mit aktiver Beteiligung

Tatsächlich ist es so, dass für kurze Zeit, nämlich für ca. 550 Jahre, abgesehen von einigen kleinen Ausnahmen, die Kelchkommunion für Laien verboten war (seit den Konzilien von Konstanz und Trient). Mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil begann dann aber wieder eine langsame Bewegung der Zulassung. In der nachkonziliaren Liturgiereform und in der Allgemeinen Einführung in das Römische Messbuch wird schliesslich den Bischofskonferenzen und den Bischöfen die Verantwortung übertragen, die Fälle festzulegen, in denen die Kommunion unter beiden Gestalten ausgeteilt werden kann. Die Schweizer Bischofskonferenz tat dies schon 1971 und erlaubte die Kelchkommunion u.a. an grossen Tagen des Kirchenjahres, in Wochentagsmessen für Gläubige, die entsprechend vorbereitet sind und in Sonntagsmessen für alle Mitfeiernden. Wichtig ist im letzteren Fall, dass es genügend Spender im Verhältnis zur Zahl der Teilnehmenden gibt (in Deutschland und Österreich gibt es ähnliche Regelungen). Man könnte also sagen, dass die Kelchkommunion in der Schweiz nur dann nicht erlaubt ist, wenn es zu viele Mitfeiernde gibt. Das aber ist in der aktuellen Situation der Schweizer Kirche nicht das vorherrschende Problem...