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Praxis

Kirche sein mit aktiver Beteiligung

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Wappen Bistum LGF thumbDiözese Lausanne, Genf und Freiburg: Richtlinien für die Spendung der Sakramente (2015)

Die "Richtlinien für die Spendung der Sakramente und die Verwaltung einer Pfarrei oder einer Seelsorgeeinheit" wurden am 31. März 2015 von Diözesanbischof Mgr Charles Morerod genehmigt und mit Datum Juli 2015 von Alain Chardonnens, Generalvikar, gezeichnet.

Richtlinien für die Spendung der Sakramente und die Verwaltung einer Pfarrei oder Seelsorgeeinheit

Die Richtlinien beinhalten:

  • Spendung der Sakramente
  • Spendung der Sakramentalien
  • Pfarreiverwaltung
  • Anhang 1: Ehe zwischen Katholiken und Muslimen
  • Anhang 2: Seelsorgerliche Begleitung von Personen, die aus der Kirche ausgetreten sind
  • Anhang 3: Dekret betreffs Zulassung anderer Religionen, Konfessionen oder religiöser Gruppierungen, sowie der Priesterbruderschaft St. Pius X. und "freischaffender Theologen" in römisch-katholischen Kirchen und Kapellen
  • Anhang 4: Richtlinien für die Firmung