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Praxis

Kirche sein mit aktiver Beteiligung

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Dreikönigsfenster Kathedrale FribourgFeierliche Festankündigung am Hochfest der Erscheinung des Herrn (2024)

Die Festankündigung am Hochfest der Erscheinung des Herrn geht auf das 4. Jahrhundert zurück, als das 1. Konzil von Nizäa 325 für das ganze Römische Reich einen einheitlichen Ostertermin bestimmte.

Die Berechnung dieses Datums (später auch der davon abhängigen beweglichen Feste) wurde der Kirche von Alexandrien übertragen, die es allen anderen Kirchen, auch dem Bischof von Rom, mitteilte, und zwar im so genannten Osterfestbrief, der alljährlich an Epiphanie veröffentlicht wurde.

Wann wird diese Festankündigung vorgetragen? Das Zeremoniale für die Bischöfe schreibt zum Hochfest der Erscheinung des Herrn: Wo es Brauch ist, geht im Anschluss an das gesungene Evangelium oder nach dem Schlussgebet vor der Entlassung ein Diakon, ein Kanoniker oder ein Kantor zum Ambo und verkündet von dort aus der Gemeinde die beweglichen Feste des kommenden Jahres (Nr. 240).

Festankündigung zum Singen eingerichtet vom Deutschen Liturgischen Institut inkl. Textvorlage für den Pfarrbrief

Artikel im Liturgieportal: Nun kommt der Heiden Heiland