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Der Übersetzung gesamtkirchlicher liturgischer Bücher (z.B. Messbuch, Stundenbuch, Ritualien für die Sakramente) liegt jeweils ein lateinischer Text, die so genannte Editio typica, zugrunde. Die Bischofskonferenzen eines Sprachgebiets sind für die Übersetzung zuständig, wofür entsprechende Fachgremien eingesetzt werden. Der von diesen erarbeitete Text wird von den beteiligten Bischofskonferenzen geprüft und mit der Approbation angenommen. Im nächsten Schritt wird der übersetzte Texte der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramente übermittelt. An dieser Stelle setzt nun die Neuregelung durch das Motu proprio "Magnum principium" an: Bisher hatte die Kongregation die Befugnis zur Überprüfung (Recognitio), was auch zu Korrekturen der Übersetzung führen konnte. Schwierigkeiten hatten sich in den letzten Jahren verschiedentlich ergeben, wenn die Kongregation eine dem lateinischen Original nähere Formulierung forderte, die mit der gesprochenen Sprache nicht gut vereinbar war. Mit der neuen Regelung werden Übersetzungen in Rom bestätigt (Confirmatio), was den Bischofskonferenzen mehr Verantwortung und Spielraum in der Übersetzungsarbeit gibt, die Treue zu den zu übersetzenden Texten aber nicht aus-, sondern einschliesst.

Das Schreiben wurde am 9.9.17 veröffentlicht und gilt bereits ab 1.10.17. Bestehende Rechtstexte werden dementsprechend angepasst.

Der Text von "Magnum principium" in deutscher Sprache

Der Text von "Magnum principium" in englischer Sprache

"Leseschlüssel" zum Motu proprio "Magnum principium" vom Sekretär der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramente, Erzbischof Arthur Roche

Artikel von Thomas Jansen auf katholisch.de mit einer Kontextualisierung des Motu proprio

Meldung des Deutschen Liturgischen Instituts

Kommentar des amerikanischen Liturgiewissenschaftlers John F. Baldovin SJ